Sechs Monate Haft wegen 1,99 €

by | Feb. 15, 2016 | Wort & Freiheit | 34 comments

Da sitzt sie bräsig, in gesicherten sozialen Verhältnissen, fern von Bombenanschlägen, Versorgungsengpässen und Angst um Leib und Leben in der Redaktion des Spiegels und schreibt einen Artikel, dessen moralische Güte Kurt Tucholsky zu einer erheblichen Vomitation hätte treiben können. Einen Artikel, der sich bloß macht und jede moralische Verhüllung abstreift. Der nicht, wie es ein ethisch intaktes Weltbild zwingend erfordert hätte und der moralische Anstand geboten, gegen das Unrecht des Urteils protestiert, sondern es mit Verständnis geradezu überhäuft.

Eine Kölner Jugendrichterin hat einen Flüchtling aus dem Irak, einem Land, in dem die Koalition der Willigen 300.000 Menschen auf dem Gewissen hat, eine Koalition zu der auch Deutschland indirekt gehört, wegen des gefährlichen Raubes von Socken im Wert von 1,99 € zu einer Haft von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Unter anderem weil der Flüchtlingsstatus (2 Asylanträge sind schon abgelehnt, einer läuft) nicht klar ist. Und der kann nicht klar sein, denn wir alle wissen: Gerade Iraker reisen gerne durch die Welt. Sie langweilen sich zu Hause: immer in der Gleichförmigkeit von Selbstmordattentätern, Kopfjägern des Islamischen Staates und rivalisierenden Banden und Militäreinheiten … da kann einem schon die Decke auf den Kopf fallen. Und deshalb machen sich gerade junge Leute, Kinder sogar, wie dieses eines war, als es hierher kam, auf den Weg nach Deutschland: sehen was geht. So jedenfalls muss sich die Sache in den Köpfen von Richterin und Journalistin abgespielt haben.
Und dann die Angst, dass da einer durch die Bundesrepublik reist, obwohl wir doch die wunderbare Residenzpflicht haben — und Residenzen hatten früher nur die Adligen und reichen Patrizier –, um Straftaten wie Sockenraub zu begehen. Auch wenn nur eine einzige Straftat aktenkundig ist: der Sockenraub nämlich. Da ist die Sozialprognose schlecht.

Was sind das für Menschen, die solche Urteile sprechen und solche Artikel schreiben? Können diese Leute, diese Richterin, diese Journalistin, können die gut schlafen? Oder brauchen die kein gutes Ruhekissen, also kein gutes Gewissen mehr? Können die sich morgens noch im Spiegel anschauen. Und wie stellt sich eine Richterin wie die da eigentlich das Volk vor, in dessen Namen sie die Urteile fällt? Wie stellt sich die bräsige Journalistin das Leben vor, in der Residenz des Flüchtlings, die er floh, wie das Land zuvor? Wie stellt sie sich kriminelle Niedertracht vor, angesichts ihrer unerträglichen Gutheißung von sechs Monaten Haft für einen Euro und neunundneunzig Cent?

Zum Spiegelartikel

34 Comments

  1. Und dann lese ich, dass ein Jugendtrainer, der Jungs mißbraucht hat, nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Es ist einfach nicht zu glauben! Wozu brauchen wir solche Gerichte? Solche Richter müßten wegen Unfähigkeit sofort entlassen werden.

  2. Die Kosten für die Haftunterbringung belaufen sich auf ca. 200 Euro pro Tag. Für 36.000 Euro hätte man dem jungen Mann locker noch ein Paar Schuhe und einen fahrbaren Untersatz finanzieren können.

  3. Es scheint so, als ob der Blick für die Verhältnismäßigkeit verloren gegangen ist. Das macht mich wütend und vor allem traurig, denn in der gesamten Debatte um all die Flüchtenden, ihrer Not und ihren Gründen, die Heimat zu verlassen fehlt zunehmend die menschliche Perspektive, fast so, als ob diese Menschen für politische Zwecke instrumentalisiert und mißbraucht werden.

  4. Nun, vielleicht ist dem jungen Mann sogar geholfen. WENN und nur wenn er in einem Jugendgefängnis mit sozialpädagogischer Betreuung inhaftiert wird. Ansonsten völlig daneben. Wieviele deutsche Jugendliche Straftäter werden für weit schwerwiegendere Vergehen zu viel lascheren Maßnahmen verurteilt.
    Verhältnismäßig ist das nicht.

  5. Da knickt eine Richterin nun ganz gewaltig vor dem Seehofer Horst, sowie der Afd Gesindelführung ein. Der Brandstifter, der nicht wissen konnte, dass ein Flüchtling im Heim war, dessen Leben jetzt der Vergangenheit angehört, wird wohl von dieser Richterin freigesprochen.

  6. Naja, er hat gegen Bewährungsunterlagen verstoßen. Das ist dann Dummheit. Diese Belehrung hatte er. Nicht wegen der Socken ging er in Haft, sondern wegen des räuberischen Diebstahls in einem minderschweren Fall, der eben noch aktiven Bewährungszeit. Kein Mitleid.

  7. Hier geht es doch gar nicht um den jungen Mann, jeder sagt lautstark seine Meinung, so ist das eben in einem freien Land, wir können nur hoffen, dass Richter ihre Unabhängigkeit behalten und öfter in das Gesetzbuch als ins Internet schauen.

  8. Welche Bewährungsauflagen?

  9. Das ist doch albern und nur die halbe Wahrheit. Keiner wird in D wegen des Diebstahls von 2 Euro Socken eingesperrt. Der wird noch mehr auf dem Kerbholz haben und die Socken waren der berühmte Tropfen. Solche Art von Berichten sind unseriös, keiner Sache dienlich, polemisch und sollen Zweifel am System wecken. Kein seriöser Journalist schreibt so unkritisch daher geplappertes Zeug.

  10. Ich kenne den Fall nicht. Aber es ist gut, dass jemand die ganze Wahrheit sagt. Denn solche Meldungen sollen Zweifel am Rechtsstaat wecken. Warum auch immer.

  11. Kritik am Staat ist Pflicht, immer. In diesem Fall könnte man das Thema Strafmaß aufmachen. Ist es Verhältnismäßig? Klingt auch im Beitrag mit. Zum Strafmaß ist es gut zu wissen, dass die in unseren Gesetzen verankerten Verhältnismäßigkeiten noch überwiegend aus einer Zeit stammen, in der das Kapital der Wenigen umfassend geschützt wurde, das von Untergebenen oder sogar Leibeigenen weniger Beachtung fanden. Siehe §370 StGB Steuerhinterziehung bis zu 5 Jahre oder 176 StGB Sexueller Missbrauch bis zu 5 Jahre, oder eben ein paar Socken, warum hat er nicht einfach jemanden nach einem Paar gefragt? 6 Monate im Zuge der Bewährungszeit – Verhältnismäßig? Wäre in diesem Fall soziale Arbeit evtl. eine bessere “Strafe”? Ein Mensch der in jungen Jahren geflüchtet ist, u.U. nicht unsere Werte kennen lernen durfte, da er nach den Gesetzen des Überlebens sich durchkämpfen musste. Aufzeigen von Chancen und mit diesem Ziel einen Ausbildungsweg abarbeiten wird der einzige Weg sein, junge Menschen von Kriminalität abzuhalten. Wer mit beiden Beinen am Boden stehen darf, wird sicherlich nicht so leicht abrutschen.

  12. Sag einmal Chris Sawyer, verbreitest Du die Mär von der Bewährungszeit eigentlich absichtlich? Der junge Mann war gänzlich unvorbestraft. Da gab es keine Bewährungszeit. Der kommt auch nicht vom Mond, sondern aus dem Irak. Glaubst Du denn Quark eigentlich, den Du da schreibst? Glaubst Du ernsthaft im Irak, in Bangladesh, Nigeria oder Dänemark würden die Menschen in der Regel klauen, weil sie unsere Werte nicht kennten? Wie bitte schön haben denn die Kohlenklauer, Zigarettenschieber und Hamsterer unsere Werte gelernt, die Menschen also, die nach dem WK Zwo die Städte und das flache Land hier bevölkerten?

  13. Es gab keine Bewährungsauflagen. Der Delinquent war vorher noch nie in Erscheinung getreten und nicht vorbestraft.

  14. Witzig ist, dass es Leute gibt, die einfach irgendwas liken. Zum Beispiel den hanebüchenden Unsinn mit den Bewährungsauflagen. Dabei führt selbst der Artikel der Kollegin vom Spiegel aus, dass es sich um einen gerichtlich völlig unbeschriebenen Täter handelt.

  15. Nein, er hatte gar nichts auf dem Kerbholz. Das ist deutlich festgestellt worden. Sie verbreiten Polemik und ein Gerücht, dessen Wahrheitsgehalt Null ist. Albern sind Sie.

  16. Leander Sukov Bitte nennen Sie doch mal einen Link zu diesem Urteil, so daß Ihre Behauptungen durch eine Quelle als gesichert gelten. “Gefährlicher Raub”. Also hat er vielleicht jemanden mit einer Waffe bedroht? gar jemanden verletzt? Dann sähe die Sache anders aus und hat nichts mit den Socken zu tun. Kein Mensch, auch ein Asylant nicht (Art. 3 des GG) wird in Deutschland wegen des Diebstahls von 2 Eurosocken zu 6 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt…..Nachtrag. Habe den Link zum Spiegel übersehen. Sorry. Also es ist so, daß der junge Mann schon oft negativ aufgefallen ist und gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat. Der Richterin blieb kaum etwas anderes übrig. Mehrfache Asylanträge, mehrfache Ablehnung, Nichteinhalten von Auflagen incl. Bewährungsauflagen, ungünstige Sozialprognose. Die Justiz hätte sich lächerlich gemacht, hier nochmal eine Strafe zur Bewährung auszusetzen. Er hatte genügend Warnschüsse bekommen. Denn er scheint keine Achtung und Respekt vor seinem Gastland zu haben, indem er Asyl beantragt hat.

  17. Leander Sukov Sie scheinen offensichtlich Ihren eigenen hier veröffentlichten Artikel nicht gelesen zu haben. Der Mann war zwar nicht vorbestraft, der Artikel begründet aber ausreichend, warum der Mann trotzdem eine Strafe ohne Bewährung bekommen hat. Völlig unbeschriebenes Blatt ist etwas anderes. Und ja, auch das soll es geben, Bestrafungen, nach denen man trotzdem nicht als vorbestraft gilt. …Nochwas. Indem Moment, indem man nach einem Diebstahl körperliche Gewalt anwendet (um zu fliehen, oder seine Beute nicht abgeben zu müssen, oder sich mit Gewalt der Beute zu bemächtigen), wird aus dem Diebstahl ein Raub. Da gibt es dann noch einen eigenen Paragraphen (§249 StGB) und wirkt strafverschärfend. Der junge Mann hat mit dem Ladendetektiv gerangelt, nachdem dieser ihn versuchte, an der Flucht zu hindern. Das muss auch erwähnt werden, ist in Ihrer Darstellung bewusst unterschlagen worden. Es ist dieses kleine bewusste Weglassen von Wahrheiten. Dadurch kann es aber zu einer Lüge werden, bzw. den Sachverhalt verdrehen. Um eine bestimmte Meinung oder Bewertung zu provozieren.

  18. Sie lassen weg, nicht ich. Zum Beispiel, dass die einzigen Auffälligkeiten die Verstöße gegen die Residenzpflicht waren und dass ihm zum Vorwurf gemacht wurde, nicht zu arbeiten. Das ist eine Rückkehr in die dunkelsten Zeiten deutscher Rechtsprechnung.
    Sie sind es doch auch, der dem Ersttäter eine delinquente Vergangenheit andichtet, um das Urteil zu rechtfertigen, das durch nichts zu rechtfertigen ist. Wenn der Junge es nicht hätte rechtskräftig werden lassen — es hätte die nächste Instanz nicht überlebt.

  19. Er hat nicht gegen Bewährungsauflagen verstoßen, weil er noch niemals verurteilt worden ist.

  20. Korrekt. Nicht gegen Bewährungsauflagen. Aber gegen andere Auflagen (z.B. sog. Residenzpflicht). Ich finde es aber unsachlich, über diesen Artikel den Eindruck erwecken zu wollen, in Deutschland wird jemand wegen des Diebstahls von Socken im Wert von 2 Euro zu Gefängisstrafen verurteilt. Dem ist nicht so. Empfehle dazu diesen Beitrag: http://www.facebook.com/bardia.Psychology/photos/a.456445767723327.109088.149559765078597/1106436369390927/?type=3&theater

  21. Sie können sich die Wirklichkeit natürlich auch so zurecht legen. Wahr mag das auch sein, denn Wahrheit ist ja nichts als die Interpretation der Realität. Ich interpretiere eine Realität, in der jemand aufgrund von Verstößen gegen eine gesellschaftlich umstrittene Reisebeschränkung, aber ohne Gerichtsurteile, behandelt wird, als wäre er ein Intensivtäter als eine schlimme Wirklichkeit, die Richterin als eine schlimme Richterin und meine Kollegin vom Spiegel als eine boshafte Journalistin. Dieser junge Mann hätte zu Sozialstunden verurteilt werden können, zu einer Bewährusngsstrafe, aber nicht zu einer völlig überzogenen Haftstrafe. Das ist meiner Meinung nach ein Gesinnungsurteil.

  22. Einer Richterin zu unterstellen, daß sie aus einer Gesinnung heraus urteilt, ist etwas respektlos und der Versuch, sie da in eine bestimmte Ecke zu stellen. Und Sozialstunden. Glauben Sie im Ernst, ein Mensch, der offensichtlich auf alle Gesetze und Regeln pfeift, lässt sich von Sozialstunden eines besseren belehren? Der wäre überhaupt nicht zum Antritt der Sozialstunden erschienen. Was dann? Mit hohem Aufwand suchen, um ihn dazu zu zwingen? Sie haben vielleicht keine Vorstellung. Aber es gibt Menschen, denen ist einfach alles schlicht egal und die versuchen, Polizei und Justiz ständig ein Schnäppchen zu schlagen, bzw. Regeln und Gesetze schlicht zu ignorieren. Dem Staat bleibt dann einfach nichts anderes übrig, als die Zügel zu straffen. Sonst macht er sich ja lächerlich. Und die Richterin wird da ihre Erfahrungen gemacht haben. Einen besonders kooperativen Eindruck hat er wohl auch nicht vor Gericht gemacht, denn auch vom persönlichen Eindruck hängt ein Strafmass ab. Kennen Sie den Begriff Sozialprognose? Auch davon hängt das Strafmass ab. Denn aus einem einfachen Diebstahl wird vielleicht beim nächsten Mal schwerer Raub. Wie es der Staat macht, es findet sich immer einer, der etwas dagegen hat. Wird ein psychisch auffälliger Mensch entlassen und stößt eine junge Frau vor die U-bahn, schreien alle nach dem Staat, der solche Menschen einzusperren hat. Wird jemand eingesperrt, wird geschrien, daß es ungerecht ist.

  23. Auf alle Gesetze und Regeln? Machen Sie sich nicht lächerlich. Der hat den Verwaltungsbezirk verlassen und Socken geklaut. Mehr nicht. Der ist in den Knast gegangen, weil er Ausländer ist. Und ich nenne das ein Gesinnungsurteil.

  24. Leander Sukov Ich zitiere dem StGB “Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.” Erwachsenen Tätern droht dafür nach dem Strafgesetzbuch mindestens ein Jahr Haft. Das Jugendstrafrecht sieht eine mildere Strafe vor (Qelle: rp-online.de)
    Das Kölner Amtsgericht sah diesen Tatbestand als erfüllt an, weil es an der Kasse zu einer Rangelei kam. Der Mann hat mittlerweile 3 Asylanträge gestellt. Mit drei verschiedenen Nationalitäten.
    Ein Dolmetscher vermutet vor Gericht, dass er dem Akzent nach aus Marokko kommt, ein als sicher eingestuftes Herkunftsland. Auch sein Alter scheint unwahr angegeben zu sein. Er gibt 19 Jahre an, sieht deutlich älter aus. Damit er damals als unbegleiteter Flüchtling Bleiberecht bekommt. Eigentlich liegt hier auch Asylmissbrauch (§ 84 AsylG) vor. Auch ist ein versuchter Einbruch aktenkundig. Keinesfalls darf ein Richter sich durch Herkunft, Religion oder Glauben im Urteil irritieren lassen (Art.3 des GG). Mehr nicht, geht nicht.

  25. “Der wird noch” und “ich habe gehört, dass” kommt komischer Weise immer als Argument von Menschen, die anschliessend die Rechtsstaatlichkeit feiern, gegen die genau dieses Urteil, dieses Vorgehen verstösst. Der Junge hatte explizit nichts auf dem Kerbholz. So eine Behauptung ohne Quelle auszusprechen, spricht alleine schon für sich.

  26. Leander Sukov Ich würde das auch ein Gesinnungsurteil nennen. Einmal ganz abgesehen von den Folgen. Als verurteilter Straftäter wird er nun auch keinen positiven Bescheid im Asylverfahren zu erwarten haben. So zerstört man Menschenleben.

  27. Angela von Schlichting Der “Junge”, wie sie ihn so verharmlosend nennen, hat bisher alle Auflagen ignoriert, die nun mal ein Antragssteller für Asyl im Gastland hat. Das ist sicherlich kein Verbrechen. Aber die Richterin hat Recht, wenn sie bemerkt, daß er sein Gastrecht missbraucht. Und daß er keinen positiven Bescheid für sein Asyl bekommt, ist nicht Schuld der Richterin, sondern des “Jungen”, der selbst durch seine Uneinsichtigkeit seine Chancen auf Asyl minimiert. Zudem er laut Gutachten dem Akzent nach aus Nordafrika und nicht wie angegeben aus dem Irak kommt. Ich bin bestimmt kein Schlechtmensch und verurteile Vorurteile gegenüber Flüchtlingen und schäme mich für Deutsche, die zu Gewalt und Hass aufrufen. Aber in jedem anderen Land der Welt müssen Sie sich als Ausländer an Recht und Gesetz halten. Wenn Sie z.B. als Visuminhaber in die USA reisen und Sie lassen sich mit mehr als 0.5 Promille am Steuer eines Autos erwischen, droht ihnen nach 24 Stundenhaft und Beschlagnahme des Fahrzeuges die Ausweisung mit mehrjähriger Einreisesperre. Im Wissen darum werden sie es tunlichst vermeiden, im Gastland negativ aufzufallen. Wenn Sie zu Besuch bei Ihren Freunden sind, werden Sie auch nicht in der fremden Wohnung auf Raubzug gehen. Auch habe ich Quellen angegeben und keine Behauptungen aufgestellt, sondern selbst im Internet recherchiert, um mich von der Rechtsstaatlichkeit des Urteils zu überzeugen. Ausserdem kann der “Junge” Berufung gegen das Urteil einlegen. Sieht das übergeordnete Gericht eine fehlende Verhältnismäßigkeit der Strafe zum Vergehen oder nicht genügende Berücksichtigung strafmildernder Umstände, hat er gute Chancen auf deutliche Verkürzung der Strafe.

  28. Das ändert ja nun nichts daran, dass dieses Urteil unverhältnismäßig ist und, da es sich lediglich auf die Übertretungen stützt, die nur ein Ausländer begehen kann, ein Gesinnungsurteil ist.

  29. Es gibt kein Gastrecht Sebastian. Es gibt ein Menschenrecht auf Asyl. Ein Gastrecht kommt im Gesetz nicht vor. Alles andere, was sie so schreiben, lohnt nicht für eine Antwort.

  30. Dachte schon immer, ich bin ein schlechter Gutmensch. Aber das ist alles steigerungsfähig. Natürlich gibt es eine Pflicht als Gast. Wenn sich der Gast nicht benimmt, wird er hinauskomplimentiert. Das ist international. Und wer seine Pflichten als Gast nicht kennt, wird halt belehrt. Reicht das nicht aus, wird er isoliert. Und muss mit den Konsequenzen leben. Ist im Tierreich nicht anders und sichert der Art das Überleben als Gruppe.

  31. Der Biologist macht viel Geräusch. Er ist ein Knallkopp.

  32. Sebastian Mittelbach “Wenn sich der Gast nicht benimmt, wird er hinauskomplimentiert –wer seine Pflichten als Gast nicht kennt, wird halt belehrt” merken Sie es nicht selbst Sebastian – das sind alles Phrasen. Leere Worthülsen. Ich kann das nicht ernst nehmen.

  33. Auf den Sukov gehe ich nicht ein. Er ist der typische Schlechtmensch, der statt Argumenten lieber beleidigt. Mit Angela lohnt sich vielleicht die Diskussion. Aber nicht hier bei Facebook. Da wird man nie ernst genommen. Weil hier Dinge im Schutze der Anonymität geschrieben werden, zu denen es bei echter Kommunikation von Angesicht zu Angesicht der Anstand verbietet. Der interessanterweise im Internet gerne vergessen wird. Ich beende die Diskussion hier. War trotzdem nett, sich mal darüber gestritten zu haben.

  34. Ich habe Sie nicht beleidigt.

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