Die Bedingung für freie Entwicklung

by | Jan 17, 2014 | Wort & Freiheit | 0 comments

“An die Stelle der alten bürgerlichen Gesellschaft mit ihren Klassen und Klassengegensätzen tritt eine Assoziation, worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für freie Entwicklung aller ist.“

Das ist einer der wesentlichen Sätze des Kommunistischen Manifestes. Er kann schwerlich mißverstanden werden. Nicht das Kollektiv garantiert die Freiheit des Individuums, sondern das freie Individuum garantiert die Freiheit aller. Ein logischer Schluß allemal: Wenn alle frei sind, ist die Gemeinschaft frei. Zur Freiheit gehört es, dagegen sein zu dürfen, wogegen auch immer, selbst gegen die Freiheit darf man sein, wenn man frei ist. Man darf in einer sozialistischen Gesellschaft für den Kapitalismus sein, man darf in einer Republik einen König herbeiwünschen. Es ist die Aufgabe der Gesellschaft zu verhindern, dass der freie Wunsch, der gegen die Freiheit des Individuums steht, nicht real werden kann.
Der Artikel 20 des Grundgesetzes legt fest, dass Deutschland eine Republik ist. Er ist nicht änderbar und gehört zu den „ewigen Artikeln“, die nicht geändert werden dürfen. Es ist unmöglich, aus Deutschland auf der Basis des Grundgesetzes legal eine Monarchie zu schaffen. Aber natürlich darf man es sich wünschen, man darf es lauthals fordern, man darf monarchistische Vereinigungen gründen und Zeitungen herausgeben.
Aber die Freiheit des Individuums ist mehr, als die Freiheit zu sagen, was es sagen will, frei zu schreiben, ist mehr als Presse- und Redefreiheit, als Assoziationsfreiheit und das Recht zu demonstrieren. Die Freiheit ist auch das Recht, Rechte wahrnehmen zu können, teilhaben zu können an Kunst und Kultur, ist die Freiheit frei von Existenzangst und Hunger, Ausgeliefertheit und Ausbeutung leben zu können. Die Freiheiten kann der bürgerliche Staat nicht garantieren. Sie sind erst erlangbar, wenn der gesellschaftliche Reichtum und die gesellschaftliche Produktion in einer Weise verteilt wird, die die Gleichheit des Menschen vor dem Menschen garantieren kann.
Aber die Freiheit von Not, Elend und Hunger ist nicht ausreichend ohne die Freiheit des Wortes und dem Recht darauf, nach eigener Façon selig zu werden. Die Freiheit des Wortes aber und das Recht auf individuelle Lebensführung ist nicht ausreichend ohne die Freiheit von Not, Elend und Hunger. Das Recht des Menschen auf Glück kann nicht geteilt werden.

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