Mit einer gewissen Verwunderung nehme ich die Diskussionen zur Kenntnis, die in der Nachfolge des Videos mit Strache und Co. in Österreich und Deutschland geführt werden. Was ist geschehen und was muss die Öffentlichkeit nun vorrangig erfahren? Strache und Gudenus haben sich, als gewählte Repräsentanten österreichischer Staatsbürger in eindeutiger Weise dazu bekannt, mit Mitteln der Korruption u.a. die Pressefreiheit aushebeln zu wollen.
Wenn, wie es Telepolis (ein Online-Magazin des Heise-Verlages) oder der baden-württembergische Datenschützer Brink tun, nun von einzelnen Personen diskutiert wird, ob die Sache an sich erlaubt sei, ob man hätte das Video veröffentlichen dürfen oder ab man es hätte, wenn schon denn schon, früher veröffentlichen müssen, dann haben wir in Teilen der Presse und der Politik ein Problem, dass einen Kernbereich der Verfassung betrifft.
Was in Artikeln bei Telepolis (und anderen Magazinen) gefordert wird, und der Datenschützer schließt sich ja an, ist: Das Maul zu halten, sich selbst zu zensieren, vor dem möglichen Rechtsbruch durch höchste Repräsentanten nicht zu warnen. Das ist die Kopf-in-den-Sand-Politik, die schon Weimar in der Mitte umgebracht hat.
Es ist unerträglich, dass ein deutscher Datenschützer, dem Grundgesetz verpflichtet, sich offen gegen die Pressefreiheit in diesem Land stellt. Ich würde es begrüßen, wenn in Baden-Württemberg auf die Einlassungen Brinks administrativ gehandelt werden würde. Denn wer heute der Meinung ist, dass die Aufdeckung des Versuchs eine wesentliche Zeitung in Österreich durch russische Oligarchen zu übernehmen und das mit staatlichen Aufträgen zu entlohnen, wenn in der Folge eine weitgehend offen nationalsozialistische (man trägt ja gerne Kornblumen am Revers) Partei die stärkste Kraft im Staat wird – der wird morgen nicht die Verfassung verteidigen, wenn es darauf ankommt. Sie ist ihm ja heute schon nichts wert.
Strache und Gudenus konnte ja nicht wissen, dass die Oligarchentochter von einer Schauspielerin gegeben wurde. Sie hielten das offenbar für ein echtes Angebot und sie sind darauf eingangen. Das ist das einzig Wichtige an der Sache. Und ich bin der Meinung, das ist ein erlaubtes Manöver. Immerhin wird hier ja nicht der unbescholtene Nachbar aufs politische Glatteis geführt sondern ein Minister und ein Fraktionsvorsitzender. Dieses Video ist die Verteidigung von Rechtsstaat und politischem Anstand. Und das Agieren gegen das Video, ist der Versuch die Täter zu Opfern zu machen und weißzuwaschen.
Was bei Telepolis unter Pressefreiheit auch für Dummheiten fällt, ist bei Brink sanktionsnötig und -fähig. Deshalb bin ich der Meinung, dass entschieden dagegen eingeschritten werden muss, dass ein deutscher Datenschützer öffentlich versucht aus Tätern Opfer zu machen und die Journalisten zu Kriminellen zu erklären.
Brink twitterte „Wenn wir politische Gegner hintergehen, ihre #Privatsphäre verletzen u sogar kriminelles Unrecht begehen, schaden wir letzten Endes unserer politischen #Kultur u damit uns allen
Kein Ruhmesblatt @DerSPIEGEL @SZ#strachevideo #Ibizagatehttps://spon.de/aft2O“
Andere fordern die Quellen offenzulegen. Eine Forderung, die dreist auf das Wesen der Pressefreiheit zielt. Beides ist indiskutabel: Sowohl der Versuch aus Journalisten, die ihre Arbeit tun, Kriminelle zu machen, wie die Forderung, die Quellen offenzulegen und damit investigativen Journalismus unmöglich zu machen. Für Brink heißt das meiner Meinung nach: Der Mann muss entlassen werden. Denn wir können den Schutz unserer Daten niemandem anvertrauen, der unsere Verfassung mißachtet. Für Telepolis (und andere) heißt das: Einen vernünftigen Abstand halten.
Foto: Manfred Werner – Tsui [Public domain]
Leander Sukov
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