Die Antwort auf eine Anfrage der DIE LINKE Thüringen zeigt, dass die Thüringer Staats-anwaltschaft seit
1 1/2 Jahren mit dem Verdacht auf »Bildung einer kriminellen Vereinigung« nach §129 Strafgesetzbuch gegen die Künstler des Zentrums für politische Schönheit ermittelt.
Die Ermittlungen können schwerwiegende Folgen für sie haben, zum Beispiel durch die Streichung öffentlicher Mittel (unabhängig davon, ob sie verurteilt werden oder nicht).
Laut netzpolitik.org sind keine anderen Fälle bekannt, in denen der Staat in den letzten Jahren gegen Künstlerinnen oder Künstler mit dem § 129 vorgegangen ist.
Aufgenommen wurden die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft in Thüringen – nach vorliegenden Meldungen – wenige Tage nach Beginn der Kunstaktion in unmittelbarer Nähe zum Haus von Björn Höcke. Der rbb schreibt dazu in einer Meldung: »Das Verfahren wurde demnach am 29. November 2017 eingeleitet. Wenige Tage vorher hatte das Kollektiv einen Nachbau des Berliner Holocaust-Mahnmals am Nachbargrundstück des AfD-Politiker Björn Höcke in Thüringen errichtet.«
Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller fordert die sofortige Einstellung der Ermittlungen wegen »Bildung einer kriminellen Vereinigung«. Leander Sukov, stellvertretender Bundesvorsitzender des Verbandes: »Noch nie sind Künstler aufgrund von Kunstwerken oder -aktionen solchem Ermittlungsdruck ausgesetzt gewesen. Die Freiheit der Kunst ist ein Verfassungsgut von höchstem Rang. Eine Gefährdung dieser Freiheit ist eine Gefährdung aller Freiheiten.«
Leander Sukov
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